Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Mitglied des IVD (Immobilien Verband Deutschland e.V.) verpflichtet haben.
Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.
§ 1 Vertraulichkeit
Unsere Angebote, Informationen und sämtliche Vertragsdaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. dem von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
§ 2 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.
§ 3 Höhe der Maklerprovision
Sofern im Angebot/Exposé nicht anders vermerkt oder individuell vereinbart, gelten folgende Provisionssätze:
An- und Verkauf:
- Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz nach Objektgelegenheit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vom Käufer und Verkäufer je 3,57% inkl. 19% MwSt., im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5,95% inkl. 19% MwSt., berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.)
- Bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. vom Übernehmer 5,95% inkl. 19% MwSt., Berechnungsgrundlage wie bei Ziffer 1.
- Bei Projekten / Bauverträgen / Generalübernahmeverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite 3,57% inkl. 19% MwSt., Berechnungsgrundlage wie bei Ziffer 1.
- Bei Erbbaurechten je 3,57% inkl. 19% MwSt. von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes und etwa bestehenden Aufbauten.
- Für die Einräumung von Vorkaufsrechten-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziffer 1. - 4.) vom Berechtigten 1,19% inkl. 19% MwSt., berechnet vom Verkaufswert des Objektes.
Vermietung und Verpachtung (jeweils vom Mieter/Pächter an uns zahlbar, soweit nicht anders im Angebot/Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
- Bei Verträgen mit einer anfänglichen bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) mit bis zu 5 Jahren wird eine Provision in Höhe von 3,57 Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt. erhoben.
- Bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit von über 5 Jahren berechnet sich die Provision von der jeweils ergebenden Vertragssumme bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Vertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Netto-Mietsumme in Höhe von 4,76% inkl. 19% MwSt. mindestens jedoch 3,57 Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt.
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von der tatsächlichen Wahrnehmung – als Laufzeiten im Sinne der Ziffer 6. und 7. (z. Bsp.: 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit).
Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter der Anwendung der in
Ziffer 6. und 7. genannten Provisionssätze.
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Bei Wohnraummietverträgen wird eine Provision in Höhe von 2,38 inkl. 19% MwSt. Nettokaltmieten erhoben.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziffer 6. bis 8. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum – die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provision nicht in Abzug gebracht.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung und aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist.
Die Provision ist fällig und zahlbar binnen 8 Tagen nach Rechnungserteilung.
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Sofern aufgrund unseres Nachweis –und Vermittlungstätigkeit unmittelbare Verhandlungen aufgenommen werden, hat der Auftraggeber auf unsere maklerische Tätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlung unverzüglich zu unterrichten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu informieren. Auf Verlangen ist ferner unverzüglich Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden (z. B. Name und Anschrift der Vertragspartners, Vertragsobjekt und -preise, Vertragsbedingungen etc.) zu erteilen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Verhindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informationen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, hat er diese Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Zeitpunkt ist uns rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag damit gegenstandlos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.
§ 6 Haftung und Schadensersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keine Haftung.
Der Auftraggeber, hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
§ 7 Doppeltätigkeit
Wir sind auch berechtigt, für den anderen Vertragsteil - auch entgeltlich - tätig zu werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Aufhebungen, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn MEIER & MEIER Immobilien GmbH & Co. KG sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn MEIER & MEIER Immobilien GmbH & Co. KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand: 12. Oktober 2009 |